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§ 1 AzUVO - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit und den Arbeitsschutz der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO)
Amtliche Abkürzung
AzUVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2030-43 1

Diese Verordnung gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist,

  1. 1.

    für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie

  2. 2.

    in entsprechender Anwendung für die

    1. a)

      Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger und

    2. b)

      Richterinnen und Richter des Landes.