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  • ab 04.03.2016 (aktuelle Fassung)

§ 38 LWaldG - Bußgeldvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG) 
Amtliche Abkürzung
LWaldG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
790.13

Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.