Patentgesetz

Bibliographie

Titel
Patentgesetz
Redaktionelle Abkürzung
PatG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
420-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2598) (2)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt
Das Patent1 - 25
Zweiter Abschnitt
Patentamt26 - 33
Dritter Abschnitt
Verfahren vor dem Patentamt34 - 64
Vierter Abschnitt
Patentgericht65 - 72
Fünfter Abschnitt
Verfahren vor dem Patentgericht
1. Beschwerdeverfahren73 - 80
2. Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren81 - 85
3. Gemeinsame Verfahrensvorschriften86 - 99
Sechster Abschnitt
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
1. Rechtsbeschwerdeverfahren100 - 109
2. Berufungsverfahren110 - 121
3. Beschwerdeverfahren122
Siebenter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften123 - 128
Achter Abschnitt
Verfahrenskostenhilfe129 - 138
Neunter Abschnitt
Rechtsverletzungen139 - 142a
Zehnter Abschnitt
Verfahren in Patentstreitsachen143 - 145
Elfter Abschnitt
Patentberühmung146

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 5a des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte (BGBl. I S. 2598) gilt folgende Übergangsvorschrift:
"Die Vorschriften des Artikels 1 Nr. 1, 2 und 4 finden erstmalig Anwendung auf Präsidien, deren Mitglieder gemäß § 21b Abs. 4 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes neu gewählt werden. Bei dieser Wahl sind abweichend von § 21b Abs. 4 Satz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes alle Mitglieder des Präsidiums neu zu wählen. § 21b Abs. 4 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend."

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.