Anlage 22 KWO
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung (KWO)
- Amtliche Abkürzung
- KWO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2021-1-1
Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters - Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters - Landrätin/Landrats -1und über die Einreichung von Wahlvorschlägen | |||
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I. | |||
Am Sonntag, dem ______________, findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters - Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters - Landrätin/Landrats1 statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem ______________, durchgeführt. | |||
Auf Grund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters - Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters - Landrätin/Landrats1 auf. | |||
II. | |||
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. | |||
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbezirks - der Gemeinde - der Stadt - der Verbandsgemeinde - des Landkreises1, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Ortsbezirks - der Gemeinde - der Stadt - der Verbandsgemeinde - des Landkreises1 einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. | |||
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tag vor der Wahl, das ist am ______________, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war. | |||
III. | |||
Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. | |||
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. | |||
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters - Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters und Landrätin/Landrats1 darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. | |||
Der Wahlvorschlag muss von mindestens ______________2 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. | |||
Das Gleiche gilt, wenn sich die/der bisherige hauptamtliche Bürgermeisterin/Bürgermeister - Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister - Landrätin/Landrat1 als Einzelbewerberin/Einzelbewerber1 bewirbt. | |||
IV. | |||
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter | |||
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oder, soweit es sich nicht um Wahlvorschläge für die Wahl der/des Landrätin/Landrats handelt, bei der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung1, | |||
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eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist | |||
am Montag, dem ______________, 18 Uhr. | |||
V. | |||
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung sowie bei der Kreiswahlleiterin/dem Kreiswahlleiter1 gegen Kostenerstattung erhältlich. | |||
Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter und von der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung kostenfrei abgegeben. | |||
__________________________, den _______________ | |||
__________________________________________________ (Bürgermeisterin/Bürgermeister - Landrätin/Landrat als Wahlleiterin/Wahlleiter1) | |||
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1 | Nicht Zutreffendes streichen. | ||
2 | Unterschriftenmindestzahl gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 55 Abs. 4 Satz 2 KWG einsetzen. | ||
3 | Straße, Hausnummer, ggf. Zimmernummer, Postleitzahl, Wohnort angeben. |