Art. 19 BayKSG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
Amtliche Abkürzung
BayKSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
215-4-1-I

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Art. 8 Abs. 1 am 1.  Januar 1999 in Kraft.

(3) Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten nach Absatz 1 tritt das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) vom 31. Juli 1970 (BayRS 215-4-1-I) außer Kraft.

(4) Art. 3b gilt nicht für Abfallentsorgungseinrichtungen, die

  1. 1.

    die Annahme von Abfällen vor dem 1. Mai 2006 eingestellt haben,

  2. 2.

    im Begriff sind, die Stilllegungsverfahren gemäß den anzuwendenden Vorschriften oder nach den von der zuständigen Behörde genehmigten Programmen abzuschließen, und

  3. 3.

    bis zum 31. Dezember 2010 tatsächlich stillgelegt werden.