Art. 19 BayKSG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
- Amtliche Abkürzung
- BayKSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 215-4-1-I
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Art. 8 Abs. 1 am 1. Januar 1999 in Kraft.
(3) Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten nach Absatz 1 tritt das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) vom 31. Juli 1970 (BayRS 215-4-1-I) außer Kraft.
(4) Art. 3b gilt nicht für Abfallentsorgungseinrichtungen, die
- 1.
die Annahme von Abfällen vor dem 1. Mai 2006 eingestellt haben,
- 2.
im Begriff sind, die Stilllegungsverfahren gemäß den anzuwendenden Vorschriften oder nach den von der zuständigen Behörde genehmigten Programmen abzuschließen, und
- 3.
bis zum 31. Dezember 2010 tatsächlich stillgelegt werden.