Versionsverlauf


  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 3 BestG

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Redaktionelle Abkürzung
BestG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21068030000000

Allen Angehörigen von Religionsgesellschaften und Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen, wird das Recht gewährleistet, deren Vorschriften und Gebräuche auf dem Gemeindefriedhof bei der Bestattung und bei der Ausschmückung der Grabstätten zu beobachten, jedoch mit der Einschränkung, dass Inschriften und Symbole, welche die Weihe und den Ernst des Friedhofes verletzen, nicht angebracht werden dürfen.