Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
(Fluglärmgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
FluLärmG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-4

Vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Zweck und Geltungsbereich1
Umfang des Lärmschutzbereichs2
Ermittlung der Lärmbelastung3
Festsetzung des Lärmschutzbereichs4
Bauverbote5
Sonstige Beschränkungen der baulichen Nutzung6
Schallschutz7
Entschädigung bei Bauverboten8
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen9
Verfahren bei der Erstattung von Aufwendungen10
Auskunft11
Zahlungspflichtiger12
Verletzung der Geheimhaltungspflicht13
Sonderregelung für Berlin14
Zweiter Abschnitt
Änderung des Luftverkehrsgesetzes15
Weiter gehende planungsrechtliche Vorschriften16
Berlin-Klausel17
In-Kraft-Treten18
Anlage zu § 3Anlage 1