§ 2099 BGB - Ersatzerbe und Anwachsung
Bibliographie
- Titel
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Amtliche Abkürzung
- BGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 400-2
Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.
Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.