Versionsverlauf

§ 11 KrO - Name

Bibliographie

Titel
Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO -)
Redaktionelle Abkürzung
KrO,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2020-4

Die Kreise führen ihre bisherigen Namen. Ein Kreis kann seinen Namen ändern; der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsabgeordneten.