Versionsverlauf


§ 14 HtDBWVAPrV - Lehrgang "Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete"

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV)
Amtliche Abkürzung
HtDBWVAPrV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-17-5

Im Lehrgang "Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete" wird das Wissen, das von den Referendarinnen und Referendaren im Hochschulstudium erworben worden ist, durch die Vermittlung der theoretischen Grundlagen und Anwendungen in einem der wehrtechnischen Fachgebiete erweitert und vertieft. Einzelheiten regelt der Lehrplan.