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  • ab 20.05.2022 (aktuelle Fassung)

§ 95a LWG - Bestehen des Bedarfs

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
753-8

Für das Vorhaben zur Schaffung der für die Errichtung eines Flüssigerdgas-Terminals in Brunsbüttel erforderlichen Hafeninfrastruktur einschließlich der wasserseitigen Anlagen wird das Bestehen eines Bedarfs zur Sicherung der Energieversorgung festgestellt. Die Realisierung dieses Vorhabens ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.