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§ 10a LMG NRW - Zuordnung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten

Bibliographie

Titel
Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)
Amtliche Abkürzung
LMG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2251

Bei der Zuordnung digitaler, terrestrischer Übertragungskapazitäten sind neben den in § 10 Abs. 2 genannten Kriterien folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  1. 1.

    die Ergebnisse eines Pilotversuchs nach § 10b;

  2. 2.

    Investitionen, die zum Aufbau des Sendenetzes eingesetzt wurden;

  3. 3.

    im Rahmen der Zuordnung digitaler Übertragungskapazitäten für den lokalen Hörfunk ist eine flächendeckende Versorgung anzustreben.