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Anlage 11 BayBesG - Übersicht zur Überleitung von Amtsinhabern und Amtsinhaberinnen in die neuen Ämter und zur Darstellung der konsolidierten Ämter

Bibliographie

Titel
Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
Amtliche Abkürzung
BayBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2032-1-1-F

(Art. 104 Abs. 2 Sätze 1 und 2)

Vorbemerkung:

1Die Übersicht gliedert sich in zwei Abschnitte. 2Aus Abschnitt 1 ergeben sich die am 31. Dezember 2010 gesetzlich konkretisierten Ämter - gegebenenfalls mit den jeweiligen Funktionsbezeichnungen -, in denen sich die Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen zum 1. Januar 2011 befinden. 3Sie werden ab 1. Januar 2011 kraft Gesetzes in neue Ämter nach Maßgabe dieses Abschnitts übergeleitet, da sich bei ihnen die Amtsbezeichnung oder die besoldungsrechtliche Einstufung (Besoldungsgruppe mit oder ohne Amtszulage) ändert. 4Die in der ersten Spalte enthaltenen Ämter mit und ohne Funktionsbezeichnungen beruhen auf den Bundesbesoldungsordnungen in der am 31. August 2006 geltenden Fassung sowie den Bayerischen Besoldungsordnungen in der am 31. Dezember 2010 geltenden Fassung. 5Die Amtsbezeichnungen sind geschlechtsspezifisch mit voll ausgeschriebenen Paarformeln abgefasst. 6Dies gilt auch für die Funktionsbezeichnungen, die an die bayerischen Verhältnisse angepasst sind. 7Differenzierungen in der Ämterbewertung auf Basis von Fußnotenregelungen werden bei den Funktionsbezeichnungen als Klammerzusätze dargestellt. 8Abschnitt 2 ergänzt aus Gründen der Rechtsklarheit die in Abschnitt 1 dargestellte Überleitungsübersicht. 9Dieser Abschnitt enthält ausschließlich Amtsbezeichnungen des alten Rechts, die durch das neue Recht nicht verändert werden (Wegfall der bisher gesetzlich festgelegten Funktionsbezeichnungen). 10Funktionszusätze in den jeweiligen Fußnotenregelungen der Besoldungsordnungen bleiben unberührt.



Abschnitt 1

Bisherige Amtsbezeichnung,
bisherige Funktionsbezeichnung
Besoldungsgruppe und Amtszulage
(AZ, in Euro)
(alt)
Amtsbezeichnung
(neu)
Besoldungsgruppe und Amtszulage
(AZ, in Euro)
(neu)
Aufseher, AufseherinA 2 + AZ (32,85)Wachtmeister, WachtmeisterinA 3
Oberamtsgehilfe, OberamtsgehilfinA 2Hauptamtsgehilfe, HauptamtsgehilfinA 3
Oberbetriebsgehilfe, OberbetriebsgehilfinA 2Hauptamtsgehilfe, HauptamtsgehilfinA 3
Hauptamtsgehilfe, HauptamtsgehilfinA 3Amtsmeister, AmtsmeisterinA 4
Hauptamtsgehilfe, HauptamtsgehilfinA 3 + AZ (60,57)Amtsmeister, AmtsmeisterinA 4
Hauptbetriebsgehilfe, HauptbetriebsgehilfinA 3Amtsmeister, AmtsmeisterinA 4
Oberaufseher, OberaufseherinA 3 + AZ (32,85)Oberwachtmeister, OberwachtmeisterinA 4
Oberwachtmeister, OberwachtmeisterinA 3 + AZ (32,85)Oberwachtmeister, OberwachtmeisterinA 4
Oberwachtmeister, OberwachtmeisterinA 3 + AZ (60,57)Oberwachtmeister, OberwachtmeisterinA 4
Amtsmeister, AmtsmeisterinA 4Oberamtsmeister, OberamtsmeisterinA 5
Amtsmeister, AmtsmeisterinA 4 + AZ (60,57)Oberamtsmeister, OberamtsmeisterinA 5
Betriebsmeister, BetriebsmeisterinA 4Oberamtsmeister, OberamtsmeisterinA 5
Hauptaufseher, HauptaufseherinA 4 + AZ (32,85)Hauptwachtmeister, HauptwachtmeisterinA 5
Hauptwachtmeister, HauptwachtmeisterinA 4 + AZ (32,85)Hauptwachtmeister, HauptwachtmeisterinA 5
Hauptwachtmeister, HauptwachtmeisterinA 4 + AZ (60,57)Hauptwachtmeister, HauptwachtmeisterinA 5
Oberwart, OberwärtinA 4 + AZ (32,85)Oberwart, OberwärtinA 5
Betriebsassistent, BetriebsassistentinA 5 + AZ (32,85)Sekretär, SekretärinA 6
Erster Hauptwachtmeister, Erste HauptwachtmeisterinA 5 + AZ (32,85)Sekretär, SekretärinA 6
Erster Hauptwachtmeister, Erste HauptwachtmeisterinA 5 + AZ (60,57)Sekretär, SekretärinA 6
Hauptwart, HauptwärtinA 5 + AZ (32,85)Sekretär, SekretärinA 6
Oberamtsmeister, OberamtsmeisterinA 5Sekretär, SekretärinA 6
Oberamtsmeister, OberamtsmeisterinA 5 + AZ (60,57)Sekretär, SekretärinA 6
Oberbetriebsmeister, OberbetriebsmeisterinA 5Sekretär, SekretärinA 6
Betriebsassistent, BetriebsassistentinA 6Sekretär, SekretärinA 6
Erster Hauptwachtmeister, Erste HauptwachtmeisterinA 6Sekretär, SekretärinA 6
Erster Hauptwachtmeister, Erste HauptwachtmeisterinA 6 + AZ (32,85)Sekretär, SekretärinA 6 + AZ (32,85)
Hauptwart, HauptwärtinA 6Sekretär, SekretärinA 6
Oberamtsmeister, OberamtsmeisterinA 6Sekretär, SekretärinA 6
Oberbetriebsmeister, OberbetriebsmeisterinA 6Sekretär, SekretärinA 6
Amtsinspektor, AmtsinspektorinA 9Inspektor, InspektorinA 9
Amtsinspektor, AmtsinspektorinA 9 + AZ (244,53)Inspektor, InspektorinA 9 + AZ (244,53)
Betriebsinspektor, BetriebsinspektorinA 9Inspektor, InspektorinA 9
Betriebsinspektor, BetriebsinspektorinA 9 + AZ (244,53)Inspektor, InspektorinA 9 + AZ (244,53)
Förderlehrer, Förderlehrerin
(mit Stellenzulage in Höhe von 38,35 €)
A 9Förderlehrer, FörderlehrerinA 9 + AZ (38,35)
Hauptbrandmeister, HauptbrandmeisterinA 9Inspektor, InspektorinA 9
Hauptbrandmeister, HauptbrandmeisterinA 9 + AZ (244,53)Inspektor, InspektorinA 9 + AZ (244,53)
Hauptrestaurator, HauptrestauratorinA 9Inspektor, InspektorinA 9
Hauptrestaurator, HauptrestauratorinA 9 + AZ (244,53)Inspektor, InspektorinA 9 + AZ (244,53)
Obergerichtsvollzieher, ObergerichtsvollzieherinA 9 + AZ (244,53)Hauptgerichtsvollzieher, HauptgerichtsvollzieherinA 10
Fachlehrer, Fachlehrerin
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen oder als Fachberater oder Fachberaterin an den Schulämtern und bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €)
A 10Fachlehrer, FachlehrerinA 10 + AZ (51,13)
Förderlehrer, Förderlehrerin
(mit Stellenzulage in Höhe von 38,35 €)
A 10Förderlehrer, FörderlehrerinA 10 + AZ (38,35)
Fachlehrer, FachlehrerinA 11Fachoberlehrer, FachoberlehrerinA 11
-im Hochschuldienst, an beruflichen Schulen oder an einer Akademie der bildenden Künste mit einem abgeschlossenen Studium von mindestens sechs Semestern an einer Kunsthochschule, wenn die Ausbildung vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12 -
-mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird -
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €)A 11Fachoberlehrer, FachoberlehrerinA 11 + AZ (51,13)
Fachlehrer, Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 12A 11Fachoberlehrer, FachoberlehrerinA 11
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
-an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen -
-bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei -
-im Hochschuldienst -
-im Justizvollzugsdienst -
-im kommunalen Schulverwaltungsdienst -
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen oder als Fachberater oder Fachberaterin an den Schulämtern und bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €)A 11Fachoberlehrer, FachoberlehrerinA 11 + AZ (51,13)
Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 12 + AZ (142,03)Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 13 + AZ (170,37)
-als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Volksschulen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 -
Fachlehrer, FachlehrerinA 12Fachoberlehrer, FachoberlehrerinA 12
-an einer Fachhochschule, an beruflichen Schulen oder an einer Akademie der bildenden Künste mit einem abgeschlossenen Studium von mindestens sechs Semestern an einer Kunsthochschule, wenn die Ausbildung vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird -
-mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird -
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €)A 12Fachoberlehrer, FachoberlehrerinA 12 + AZ (51,13)
Fachlehrer, Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung)A 12Fachoberlehrer, FachoberlehrerinA 12
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder -
-an allgemeinbildenden Schulen als Leiter oder Leiterin eines Seminars für die Ausbildung von Fachlehrern -
-an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen als Zentraler Fachberater oder Zentrale Fachberaterin für Textverarbeitung und Kommunikationstechnologie -
-an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer oder Fachbetreuerin für Fächer, in denen Pflichtunterricht in praktischer Fachkunde, in Fachpraxis, in Schreibtechnik, in Fremdsprachen oder in Musik erteilt wird, als Mentor oder Mentorin für die Ausbildung der Fachlehrer und Fachlehrerinnen einer beruflichen Fachrichtung, als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Fachschule, Berufsfachschule oder Fachakademie, soweit nicht in -
-im Hochschuldienst, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 -
-im Justizvollzugsdienst -
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €)A 12Fachoberlehrer, FachoberlehrerinA 12 + AZ (51,13)
Konrektor, KonrektorinA 12 + AZ (208,47)Konrektor, KonrektorinA 13 + AZ (170,37)
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen -
Lehrer, Lehrerin
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €)
A 12Lehrer, LehrerinA 12 + AZ (51,13)
Lehrer, Lehrerin
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €)
A 12 + AZ (208,47)Lehrer, LehrerinA 12 + AZ (208,47)
+ AZ (51,13)
Rechnungsrat, RechnungsrätinA 12Amtsrat, AmtsrätinA 12
-als Prüfungsbeamter oder Prüfungsbeamtin beim Bayerischen Obersten Rechnungshof -
Zweiter Konrektor, Zweite KonrektorinA 12 + AZ (208,47)Zweiter Konrektor, Zweite KonrektorinA 13 + AZ (170,37)
-einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern und Schülerinnen -
Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 13Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 13 + AZ (170,37)
-als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Volksschulen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 -
-als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Volksschulen, soweit Koordinator oder Koordinatorin für die Schulberatung -
-an einer staatlichen oder kommunalen Schulberatungsstelle, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 -
-als Systembetreuer oder Systembetreuerin an Volksschulen -
-als qualifizierter Beratungslehrer oder qualifizierte Beratungslehrerin an Volksschulen -
Fachberater, Fachberaterin für SportA 13Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 13 + AZ (170,37)
-im kommunalen Schulverwaltungsdienst der Landeshauptstadt München -
Fachlehrer, FachlehrerinA 13A 13
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines oder einer in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuften Leiters oder Leiterin einer Einrichtung für die Ausbildung von Fachlehrern - Institutskonrektor, Institutskonrektorin
-an einer beruflichen Schule als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines oder einer in die Besoldungsgruppe A 15 oder höher eingestuften Leiters oder Leiterin einer Fachschule, Berufsfachschule oder Fachakademie - Fachschulkonrektor, Fachschulkonrektorin
Hauptlehrer, HauptlehrerinA 13Lehrer, LehrerinA 13
-im kommunalen Schulverwaltungsdienst -
Konrektor, KonrektorinA 13Konrektor, KonrektorinA 13 + AZ (220,00)
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin für den Hauptschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Hauptschülern und Hauptschülerinnen -
Lehrer, LehrerinA 13Studienrat, Studienrätin im GrundschuldienstA 13
Lehrer, LehrerinA 13Studienrat, Studienrätin im HauptschuldienstA 13
Oberamtsrat, OberamtsrätinA 13Rat, RätinA 13
Oberamtsrat, OberamtsrätinA 13 + AZ (248,50)Rat, RätinA 13 + AZ (248,50)
Oberrechnungsrat, OberrechnungsrätinA 13Rat, RätinA 13
Oberrechnungsrat, OberrechnungsrätinA 13 + AZ (248,50)Rat, RätinA 13 + AZ (248,50)
Realschullehrer, RealschullehrerinA 13Studienrat, Studienrätin im RealschuldienstA 13
Realschullehrer, RealschullehrerinA 13 + AZ (208,47)Studienrat, Studienrätin im RealschuldienstA 13 + AZ (208,47)
Regierungsfachberater, RegierungsfachberaterinA 13Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 13 + AZ (170,37)
Rektor, RektorinA 13 + AZ (170,37)Rektor, RektorinA 14
-als Leiter oder Leiterin einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen -
Sonderschullehrer, SonderschullehrerinA 13Studienrat, Studienrätin im FörderschuldienstA 13
Sonderschuloberlehrer, SonderschuloberlehrerinA 13 + AZ (113,59)Studienrat, Studienrätin im FörderschuldienstA 13 + AZ (208,47)
Realschuloberlehrer, RealschuloberlehrerinA 14Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 14 + AZ (170,37)
-als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen -
Realschulkonrektor, RealschulkonrektorinRealschulkonrektor, Realschulkonrektorin
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen -A 14A 14 + AZ (170,37)
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Realschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen -A 14 + AZ (170,37)A 15
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin für den Realschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und Realschülerinnen -A 14A 14 + AZ (170,37)
-als der weitere ständige Vertreter oder die weitere ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Realschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte ist -A 14A 14 + AZ (170,37)
(an einer Realschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen)A 14 + AZ (170,37)A 15
Realschulrektor, RealschulrektorinRealschulrektor, Realschulrektorin
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) und Leiter oder Leiterin für den Realschulzweig mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und Realschülerinnen -A 14 + AZ (170,37)A 15
-als Leiter oder Leiterin einer Realschule mit bis zu 180 Schülern und Schülerinnen -A 14A 14 + AZ (170,37)
-als Leiter oder Leiterin einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen -A 14 + AZ (170,37)A 15
Rektor, RektorinA 14Schulberatungsrektor, SchulberatungsrektorinA 14
-als Leiter oder Leiterin einer staatlichen Schulberatungsstelle, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15 -
Rektor, RektorinA 14Rektor, RektorinA 14 + AZ (170,37)
-als Leiter oder Leiterin einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen -
Sonderschulkonrektor, SonderschulkonrektorinSonderschulkonrektor, Sonderschulkonrektorin
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen, einer Schule für Kranke mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen oder
einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit mehr als 60 Schülern und Schülerinnen -
A 14A 14 + AZ (170,37)
(an einer Förderschule für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen oder für sonstige Förderschüler und Förderschülerinnen mit mehr als 120 Schülern und Schülerinnen)A 14 + AZ (170,37)A 15
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer Berufs bildenden Förderschule -A 14A 14 + AZ (170,37)
(an einer Volksschule oder Förderschule zur individuellen Lernförderung oder einer Schule für Kranke mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen oder an einer sonstigen Volksschule oder Förderschule für Behinderte mit mehr als 60 Schülern und Schülerinnen)A 14 + AZ (170,37)A 15
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Volksschule für Behinderte mit weiterführendem allgemeinbildenden oder Berufs bildendem Zug -A 14A 14 + AZ (170,37)
(an einem weiterführenden allgemeinbildenden oder Berufs bildenden Zug mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen zur individuellen Lernförderung oder mehr als 60 sonstige behinderte Schüler und Schülerinnen -A 14 + AZ (170,37)A 15
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Förderschule mit Schülerheim -A 14 + AZ (170,37)A 15
-als weiterer Konrektor oder weitere Konrektorin neben dem ständigen Vertreter oder der ständigen Vertreterin des Schulleiters oder der Schulleiterin an einer Förderschule
mit Zügen für verschiedene Behinderungen oder mit besonderen Zügen für Mehrfachbehinderte -
A 14A 14 + AZ (170,37)
-als weiterer Konrektor oder weitere Konrektorin neben dem ständigen Vertreter oder der ständigen Vertreterin des Schulleiters oder der Schulleiterin an einer Förderschule
mit weiterführenden allgemeinbildenden oder Berufs bildenden Zügen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben eines Zugs -
A 14A 14 + AZ (170,37)
(bei mehr als 90 Schülern und Schülerinnen zur Lernförderung oder mehr als 60 sonstige behinderte Schüler und Schülerinnen)A 14 + AZ (170,37)A 15
Sonderschulrektor, SonderschulrektorinSonderschulrektor, Sonderschulrektorin
-als Leiter oder Leiterin einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer Berufs bildenden Förderschule
zur individuellen Lernförderung mit bis zu 90 Schülern und Schülerinnen,
für sonstige Behinderte mit bis zu 60 Schülern und Schülerinnen -
A 14 + AZ (170,37)A 15
-als Leiter oder Leiterin einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit bis zu 180 Schülern und Schülerinnen,
einer Schule für Kranke mit bis zu 180 Schülern und Schülerinnen,
einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit bis zu 120 Schülern und Schülerinnen -
A 14A 14 + AZ (170,37)
(an einer Volksschule oder Förderschule zur individuellen Lernförderung oder an einer Schule für Kranke mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen oder an einer sonstigen Volksschule oder Förderschule für Behinderte mit mehr als 60 Schülern und Schülerinnen)A 14 + AZ (170,37)A 15
Zweiter Realschulkonrektor, Zweite RealschulkonrektorinA 14Zweiter Realschulkonrektor, Zweite RealschulkonrektorinA 14 + AZ (170,37)
-einer Realschule mit mehr als 540 Schülern und Schülerinnen -
Zweiter Sonderschulkonrektor, Zweite SonderschulkonrektorinA 14Zweiter Sonderschulkonrektor, Zweite SonderschulkonrektorinA 14 + AZ (170,37)
-an einer Förderschule eines Bezirks oder an einer Landesschule mit Schülerheim -
-an einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer Berufs bildenden Förderschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen, für sonstige Behinderte mit mehr als 120 Schülern und Schülerinnen -
-an einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 270 Schülern und Schülerinnen, an einer Schule für Kranke mit mehr als 270 Schülern und Schülerinnen oder an einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen -
-an einer Volksschule für Behinderte mit weiterführendem allgemeinbildenden oder Berufs bildendem Zug, wenn an dem Zug mehr als 180 Schüler und Schülerinnen zur individuellen Lernförderung oder mehr als 120 sonstige behinderte Schüler und Schülerinnen vorhanden sind -
Kanzler, Kanzlerin der Akademie der bildenden Künste MünchenA 15Kanzler, KanzlerinA 15
Kanzler, Kanzlerin der Akademie der bildenden Künste Nürnberg
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Amberg-Weiden
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Ansbach
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Aschaffenburg
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule DeggendorfA 16
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Hof
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Ingolstadt
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule KemptenA 16
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Landshut
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Neu-Ulm
Kanzler, Kanzlerin der Hochschule für Fernsehen und Film München
Kanzler, Kanzlerin der Hochschule für Musik und Theater München
Kanzler, Kanzlerin der Hochschule für Musik Würzburg
Realschulrektor, RealschulrektorinA 15Realschuldirektor, RealschuldirektorinA 15 + AZ (170,37)
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Realschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte ist -
-als Leiter oder Leiterin einer Realschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen -
Rektor, Rektorin
-als Leiter oder Leiterin einer staatlichen Schulberatungsstelle -A 15 + AZ (170,37)Schulberatungsrektor, SchulberatungsrektorinA 15 + AZ (170,37)
-als Leiter oder Leiterin einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen -A 15Rektor, Rektorin einer besonderen SchuleA 15
-im kommunalen Schulverwaltungsdienst als stellvertretender Leiter oder stellvertretende Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung oder als Leiter oder Leiterin eines bedeutenden pädagogischen Sachgebiets, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 - A 15Kommunaler Schulverwaltungsrektor, Kommunale SchulverwaltungsrektorinA 15
Sonderschulrektor, SonderschulrektorinA 15Sonderschulrektor, SonderschulrektorinA 15 + AZ (170,37)
-als Leiter oder Leiterin einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer Berufs bildenden Förderschule zur individuellen Lernförderung mit mehr
als 90 Schülern und Schülerinnen, einer sonstigen Förderschule mit mehr als 60 Schülern und Schülerinnen -
-als Leiter oder Leiterin einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen,
einer Schule für Kranke mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen,
einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit mehr als 120 Schülern und Schülerinnen -
Studiendirektor, StudiendirektorinA 15 + AZ (142,03)Studiendirektor, StudiendirektorinA 15 + AZ (170,37)
-als der weitere ständige Vertreter oder die weitere ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin von mehreren beruflichen Schulen bzw. eines beruflichen Schulzentrums mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen an der mitgeführten Schule bzw. an der beruflichen Schule in einer weiteren Schulsitzgemeinde -
Direktor, Direktorin an der Landesanstalt für LandwirtschaftA 16,
A 16 + AZ (190,54)
Direktor, Direktorin an der Bayerischen Landesanstalt für LandwirtschaftA 16,
A 16 + AZ (190,54)
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Oberbayern, Niederbayern-Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, SchwabenA 16Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Mittelfranken, Niederbayern-Oberpfalz, Oberbayern, Oberfranken, Schwaben, UnterfrankenA 16
-als weiterer Vertreter oder weitere Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 -
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule AugsburgA 16Kanzler, KanzlerinA 16
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Coburg
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Nürnberg
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Regensburg
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Rosenheim
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Weihenstephan
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt
Kanzler, Kanzlerin der Universität Bamberg
Kanzler, Kanzlerin der Universität Bayreuth
Kanzler, Kanzlerin der Universität Passau
Realschulrektor, RealschulrektorinA 16Kommunaler Schulverwaltungsrektor, Kommunale SchulverwaltungsrektorinA 16
-im kommunalen Schulverwaltungsdienst als Leiter oder Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung -
Sonderschulrektor, SonderschulrektorinA 16Sonderschuldirektor, SonderschuldirektorinA 16
-als Leiter oder Leiterin einer selbstständigen weiterführenden Berufs bildenden Schule für Behinderte mit mehr als 420 Schülern und Schülerinnen -
Direktor, Direktorin bei der Landesgewerbeanstalt BayernB 2Direktor, Direktorin der Landesgewerbeanstalt BayernB 2
-als Mitglied des Direktoriums -
Direktor, Direktorin bei der StaatsbibliothekB 2Stellvertretender Generaldirektor, Stellvertretende Generaldirektorin der StaatsbibliothekB 2
-als der Stellvertreter oder die Stellvertreterin des Generaldirektors oder der Generaldirektorin -
Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der gesetzlichen RentenversicherungB 2Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der Deutschen RentenversicherungB 2
-als stellvertretender Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführerin oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor oder die Erste Direktorin in Besoldungsgruppe B 3 eingestuft ist -
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Oberbayern, Niederbayern-OberpfalzB 2Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Mittelfranken, Niederbayern-Oberpfalz, Oberbayern, Oberfranken, Schwaben, UnterfrankenB 2
-als weiterer ständiger Vertreter oder weitere ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Schwaben
-als der erste ständige Vertreter oder die erste ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin -
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule München Kanzler, Kanzlerin der Universität AugsburgB 2Kanzler, KanzlerinB 2
Leitender Realschulrektor, Leitende RealschulrektorinB 2Leitender Realschuldirektor, Leitende RealschuldirektorinB 2
-als Ministerialbeauftragter oder Ministerialbeauftragte für die Realschulen -
Direktor, Direktorin bei der Bayerischen VersicherungskammerB 3Direktor, Direktorin bei der Bayerischen Versicherungskammer/Bayerischen VersorgungskammerB 3
-als Bereichsleiter oder Bereichsleiterin, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 -
Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der gesetzlichen RentenversicherungB 3Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der Deutschen RentenversicherungB 3
-als stellvertretender Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführerin oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor oder die Erste Direktorin in Besoldungsgruppe B 4 eingestuft ist -
Direktor, Direktorin des Staatsinstituts für Schulpädagogik und BildungsforschungB 3Direktor, Direktorin des Staatsinstituts für Schulqualität und BildungsforschungB 3
Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der gesetzlichen RentenversicherungB 3Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen RentenversicherungB 3
-als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsführung bei höchstens 900.000 Versicherten und laufenden Fällen -
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei der Handwerkskammer für OberbayernB 3Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Niederbayern-Oberpfalz, OberbayernB 3
-als der zweite ständige Vertreter oder die zweite ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin -
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
-als der erste ständige Vertreter oder die erste ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin -
Kanzler, Kanzlerin der Universität RegensburgB 3Kanzler, KanzlerinB 3
Präsident, Präsidentin der Landesanstalt für Weinbau und GartenbauB 3Präsident, Präsidentin der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und GartenbauB 3
Vizepräsident, Vizepräsidentin der Landesanstalt für LandwirtschaftB 3Vizepräsident, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesanstalt für LandwirtschaftB 3
Direktor, Direktorin bei der Bayerischen VersicherungskammerB 4Direktor, Direktorin bei der Bayerischen Versicherungskammer/Bayerischen VersorgungskammerB 4
-als Bereichsleiter oder Bereichsleiterin, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der gesetzlichen RentenversicherungB 4Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der Deutschen RentenversicherungB 4
-als stellvertretender Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführerin oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor oder die Erste Direktorin in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -
Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der gesetzlichen RentenversicherungB 4Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen RentenversicherungB 4
-als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsführung bei mehr als 900.000 und höchstens 2,3 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Generaldirektor, Generaldirektorin der StaatsgemäldesammlungenB 4Generaldirektor, Generaldirektorin der Bayerischen StaatsgemäldesammlungenB 4
Generaldirektor, Generaldirektorin des NationalmuseumsB 4Generaldirektor, Generaldirektorin des Bayerischen NationalmuseumsB 4
Geschäftsführer, Geschäftsführerin der Handwerkskammer für OberbayernB 4Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin bei der Handwerkskammer für OberbayernB 4
-als der erste ständige Vertreter oder die erste ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin für den Kammerbereich Oberbayern -
-als der erste ständige Vertreter oder die erste ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin für die überregionalen Aufgaben der Handwerkskammer für Oberbayern (Vorortkammeraufgaben) -
Kanzler, Kanzlerin der Technischen Universität MünchenB 4Kanzler, KanzlerinB 4
Kanzler, Kanzlerin der Universität Erlangen-Nürnberg
Kanzler, Kanzlerin der Universität Würzburg
Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der gesetzlichen RentenversicherungB 5Direktor, Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen RentenversicherungB 5
-als stellvertretender Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführerin oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor oder die Erste Direktorin in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist -
Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der gesetzlichen RentenversicherungB 5Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen RentenversicherungB 5
-als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsführung bei mehr als 2,3 Millionen Versicherten und höchstens 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Kanzler, Kanzlerin der Universität MünchenB 5Kanzler, KanzlerinB 5
Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der gesetzlichen RentenversicherungB 6Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen RentenversicherungB 6
-als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsführung bei mehr als 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Präsident, Präsidentin der Landesanstalt für LandwirtschaftB 6Präsident, Präsidentin der Bayerischen Landesanstalt für LandwirtschaftB 6
Vizepräsident, Vizepräsidentin des Obersten RechnungshofsB 7Vizepräsident, Vizepräsidentin des Bayerischen Obersten RechnungshofsB 7
Regierungspräsident, RegierungspräsidentinB 8Regierungspräsident, Regierungspräsidentin von OberbayernB 8
-im Regierungsbezirk Oberbayern -
Präsident, Präsidentin des Obersten RechnungshofsB 9Präsident, Präsidentin des Bayerischen Obersten RechnungshofsB 9
Professor, Professorin als Juniorprofessor, JuniorprofessorinW 1Juniorprofessor, JuniorprofessorinW 1
Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am VerwaltungsgerichtshofR 3Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen VerwaltungsgerichtshofR 3
Vizepräsident, Vizepräsidentin des VerwaltungsgerichtshofsR 4Vizepräsident, Vizepräsidentin des Bayerischen VerwaltungsgerichtshofsR 4
Präsident, Präsidentin des VerwaltungsgerichtshofsR 8Präsident, Präsidentin des Bayerischen VerwaltungsgerichtshofsR 8


Abschnitt 2
Bisherige Amtsbezeichnung,
bisherige Funktionsbezeichnung
Besoldungsgruppe und Amtszulage
(AZ, in Euro)
(alt)
Amtsbezeichnung
(unverändert)
Besoldungsgruppe und Amtszulage
(AZ, in Euro)
(unverändert)
Erster Pflegevorsteher, Erste OberinA 10Erster Pflegevorsteher, Erste OberinA 10
-als Leitender Unterrichtspfleger oder Leitende Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern und Lehrgangsteilnehmerinnen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11-
-als Leiter oder Leiterin eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 -
-als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines Leitenden Unterrichtspflegers oder einer Leitenden Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern und Lehrgangsteilnehmerinnen -
-als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen -
Fachlehrer, Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 oder A 12A 10Fachlehrer, FachlehrerinA 10
Erster Pflegevorsteher, Erste OberinA 11Erster Pflegevorsteher, Erste OberinA 11
-als Leitender Unterrichtspfleger oder Leitende Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern und Lehrgangsteilnehmerinnen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 -
-als Leiter oder Leiterin eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 -
Förderlehrer, FörderlehrerinA 11Förderlehrer, FörderlehrerinA 11
-als Koordinator oder Koordinatorin fachlicher Aufgaben und als Fachberater oder Fachberaterin der Schulaufsicht auf Schulamtsebene -
Förderlehrer, FörderlehrerinA 12Förderlehrer, FörderlehrerinA 12
-als Leiter oder Leiterin eines Seminars für die Ausbildung von Förderlehrern -
Akademischer Rat, Akademische RätinA 13Akademischer Rat, Akademische RätinA 13
-als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -
-als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften -
-als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule -
-an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs -
Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 13 + AZ (170,37)Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 13 + AZ (170,37)
-als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Realschulen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 -
Institutsrektor, Institutsrektorin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 oder A 15A 13Institutsrektor, InstitutsrektorinA 13
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern -
-am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
-an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
-an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung -
-an Museen -
-bei der Landesstelle für den Schulsport -
Seminarrektor, SeminarrektorinA 13 + AZ (170,37)Seminarrektor, SeminarrektorinA 13 + AZ (170,37)
-als Leiter oder Leiterin eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen oder Hauptschulen -
Studienrat, StudienrätinA 13Studienrat, StudienrätinA 13
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
-am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
-an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
-an einer Einrichtung für die Ausbildung von Förderlehrern -
-an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung -
-an einer Fachakademie -
-mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -
Akademischer Oberrat, Akademische OberrätinA 14Akademischer Oberrat, Akademische OberrätinA 14
-als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -
-als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften -
-als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule -
-an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs -
Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 14Beratungsrektor, BeratungsrektorinA 14
-als Leiter oder Leiterin eines Praktikumsamts an der Dienststelle des oder der Ministerialbeauftragten -
-als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Förderschulen -
-als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Realschulen -
-als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Volksschulen, soweit Koordinator oder Koordinatorin für die Schulberatung -
-an einer staatlichen oder kommunalen Schulberatungsstelle, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 -
-als Systembetreuer oder Systembetreuerin an Realschulen -
-als qualifizierter Beratungslehrer oder qualifizierte Beratungslehrerin an Realschulen -
Fachschulrektor, FachschulrektorinA 14 + AZ (170,37)Fachschulrektor, FachschulrektorinA 14 + AZ (170,37)
-als Leiter oder Leiterin einer Fachschule oder Berufsfachschule mit bis zu 80 Schülern und Schülerinnen -
Institutsrektor, Institutsrektorin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15Institutsrektor, Institutsrektorin
-als Leiter oder Leiterin einer Einrichtung der Erwachsenenbildung -A 14A 14
-am Haus der Bayerischen Geschichte -A 14A 14
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -A 14, A 14 + AZ (170,37)A 14, A 14 + AZ (170,37)
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern -A 14, A 14 + AZ (170,37)A 14, A 14 + AZ (170,37)
-am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -A 14, A 14 + AZ (170,37)A 14, A 14 + AZ (170,37)
-an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -A 14, A 14 + AZ (170,37)A 14, A 14 + AZ (170,37)
-an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege -A 14A 14
-an der Landesstelle für den Schulsport -A 14A 14
-an Museen -A 14A 14
Konrektor, KonrektorinA 14Konrektor, KonrektorinA 14
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen -A 14 + AZ (170,37)A 14 + AZ (170,37)
Musikschulrektor, Musikschulrektorin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13A 14Musikschulrektor, MusikschulrektorinA 14
Oberstudienrat, OberstudienrätinA 14Oberstudienrat, OberstudienrätinA 14
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
-am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
-an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
-an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung -
-an einer Fachakademie -
-mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -
Regierungsschulrat, RegierungsschulrätinA 14Regierungsschulrat, RegierungsschulrätinA 14
-als Dezernent oder Dezernentin (Referent oder Referentin) in der Schulaufsicht auf Regierungsbezirksebene -
Rektor, RektorinRektor, Rektorin
-als Leiter oder Leiterin einer Hauptschule mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen -A 14A 14
-als Leiter oder Leiterin einer Hauptschule mit einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit bis zu 180 Schülern und Schülerinnen -A 14A 14
-als Leiter oder Leiterin einer Hauptschule mit einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen -A 14 + AZ (170,37)A 14 + AZ (170,37)
-als Leiter oder Leiterin für den Hauptschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Hauptschülern und Hauptschülerinnen -A 14 + AZ (170,37)A 14 + AZ (170,37)
-im Justizvollzugsdienst als Koordinator oder Koordinatorin der Schultätigkeit -A 14A 14
-im kommunalen Schulverwaltungsdienst, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15 - A 14A 14
Schulrat, SchulrätinA 14 + AZ (170,37)Schulrat, SchulrätinA 14 + AZ (170,37)
-als Schulaufsichtsbeamter oder Schulaufsichtsbeamtin auf Kreisebene -
Seminarrektor, SeminarrektorinSeminarrektor, Seminarrektorin
-als Leiter oder Leiterin eines Seminars für die Ausbildung von Lehrern an Sonderschulen -A 14 + AZ (170,37)A 14 + AZ (170,37)
-als Leiter oder Leiterin eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder Hauptschulen -A 14A 14
-als Seminarlehrer oder Seminarlehrerin an Realschulen -A 14A 14
Zweiter Konrektor, Zweite KonrektorinA 14Zweiter Konrektor, Zweite KonrektorinA 14
-einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 540 Schülern und Schülerinnen -
Akademischer Direktor, Akademische DirektorinA 15Akademischer Direktor, Akademische DirektorinA 15
-als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -
-als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften -
-als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule -
-an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs -
Direktor, Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und RechtspflegeA 15Direktor, Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und RechtspflegeA 15
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Präsidenten oder der Präsidentin in dessen oder deren Fachbereich -A 15 + AZ (142,03)A 15 + AZ (142,03)
Fachschulrektor, FachschulrektorinA 15Fachschulrektor, FachschulrektorinA 15
-als Leiter oder Leiterin einer Fachschule oder Berufsfachschule mit mehr als 80 Schülern und Schülerinnen -
Institutsrektor, InstitutsrektorinA 15Institutsrektor, InstitutsrektorinA 15
-als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
-als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
-als Leiter oder Leiterin des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern -
-als Leiter oder Leiterin einer Einrichtung für die Ausbildung von Fachlehrern -
-an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege -
-an der Landesstelle für den Schulsport -
Regierungsschuldirektor, RegierungsschuldirektorinA 15Regierungsschuldirektor, RegierungsschuldirektorinA 15
-als Dezernent oder Dezernentin (Referent oder Referentin) in der Schulaufsicht auf Regierungsbezirksebene -
Schulamtsdirektor, SchulamtsdirektorinA 15Schulamtsdirektor, SchulamtsdirektorinA 15
-als Schulaufsichtsbeamter oder Schulaufsichtsbeamtin auf Kreisebene -
Seminarrektor, SeminarrektorinA 15Seminarrektor, SeminarrektorinA 15
-als zentraler Fachleiter oder zentrale Fachleiterin in der Ausbildung der Studienreferendare und Studienreferendarinnen für das Lehramt an Realschulen -
Studiendirektor, StudiendirektorinStudiendirektor, Studiendirektorin
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin
des Studienkollegs München
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen
oder
A 15A 15
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich
oder
A 15A 15
eines Gymnasiums im Aufbau mit
mehr als 540 Schülern und Schülerinnen, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
oder
mehr als 670 Schülern und Schülerinnen, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
oder
mehr als 800 Schülern und Schülerinnen, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
oder
A 15A 15
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern und Schülerinnen
oder
A 15A 15
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen -A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
-als der weitere ständige Vertreter oder die weitere ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin eines Gymnasiums, einer Berufsoberschule oder einer Fachoberschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte istA 15A 15
(an einem Gymnasium oder einer Fachoberschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen)
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
von mehreren beruflichen Schulen bzw. eines beruflichen Schulzentrums mit mehr als 80 Schülern und Schülerinnen an der mitgeführten Schule bzw. an der beruflichen Schule in einer weiteren Schulsitzgemeinde -A 15A 15
-als Fachberater oder Fachberaterin in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Fachleiterin oder Seminarlehrer oder Seminarlehrerin an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - A 15A 15
-als Fachleiter oder Fachleiterin an den Studienkollegs München und Coburg -A 15A 15
-als Leiter oder Leiterin
der Abendrealschule der Landeshauptstadt München mit Förderlehrgang zur Ablegung des Abiturs
oder
A 15A 15
der Schul- und Bildungsberatung der Landeshauptstadt München
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
der Zeugnisanerkennungsstelle
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
des Studienkollegs Coburg
(bei Überschreitung der Zahl von 80 Studierenden)
oder
A 15 A 15 + AZ (170,37)A 15 A 15 + AZ (170,37)
einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern und Schülerinnen
oder
A 15A 15
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 +AZ (170,37)
einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 80.000 bis zu 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich
oder
A 15A 15
einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
einer staatlichen Schulberatungsstelle
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
oder
A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern und Schülerinnen -A 15 + AZ (170,37)A 15 + AZ (170,37)
-am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -A 15A 15
-am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -A 15A 15
-an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -A 15A 15
-an der Landesstelle für den Schulsport -A 15A 15
-im kommunalen Schulverwaltungsdienst als stellvertretender Leiter oder stellvertretende Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung oder als Leiter oder Leiterin eines bedeutenden pädagogischen Sachgebiets -A 15A 15
Direktor, Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und RechtspflegeA 16Direktor, Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und RechtspflegeA 16
-als Fachbereichsleiter oder Fachbereichsleiterin -A 16 + AZ (142,03)
A 16 + AZ (113,59)
A 16 + AZ (142,03)
A 16 + AZ (113,59)
Direktor, Direktorin bei der VerwaltungsschuleA 16 + AZ (227,13)Direktor, Direktorin bei der VerwaltungsschuleA 16 + AZ (227,13)
-als hauptamtlicher Vorstand, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3A 16Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)A 16
-als Gruppenleiter oder Gruppenleiterin -
Institutsdirektor, InstitutsdirektorinA 16Institutsdirektor, InstitutsdirektorinA 16
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Direktors oder der Direktorin der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
-als Leiter oder Leiterin einer Abteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung -
Leitender Akademischer Direktor, Leitende Akademische DirektorinA 16Leitender Akademischer Direktor, Leitende Akademische DirektorinA 16
-als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -
-als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften -
-als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule -
Leitender Medizinaldirektor, Leitende MedizinaldirektorinA 16Leitender Medizinaldirektor, Leitende MedizinaldirektorinA 16
-als Leiter oder Leiterin des polizeiärztlichen Dienstes -
Leitender Regierungsschuldirektor, Leitende RegierungsschuldirektorinA 16Leitender Regierungsschuldirektor, Leitende RegierungsschuldirektorinA 16
-als Dezernent oder Dezernentin (Referent oder Referentin) in der Schulaufsicht auf Regierungsbezirksebene -
Leitender Schulamtsdirektor, Leitende SchulamtsdirektorinA 16,
A 16 + AZ (190,54)
Leitender Schulamtsdirektor, Leitende SchulamtsdirektorinA 16,
A 16 + AZ (190,54)
als leitender Schulaufsichtsbeamter oder leitende Schulaufsichtsbeamtin auf Kreisebene, dem oder der mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamten und Schulaufsichtsbeamtinnen unterstellt sind -
Ministerialrat, MinisterialrätinA 16Ministerialrat, MinisterialrätinA 16
-bei einer obersten Landesbehörde -
Oberstudiendirektor, OberstudiendirektorinA 16Oberstudiendirektor, OberstudiendirektorinA 16
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Direktors oder der Direktorin der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
oder
des Leiters oder der Leiterin eines Gymnasiums, einer Berufsoberschule oder einer Fachoberschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte ist -
-als Leiter oder Leiterin
der Landesstelle für den Schulsport
oder
des Studienkollegs München
oder
des voll ausgebauten Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums mit zweizügig ausgebauter Mädchenrealschule der Stadt Schweinfurt
oder
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen
oder
einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich
oder
einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 1.000 Schülern und Schülerinnen
oder
einer selbstständigen Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern
oder
eines Gymnasiums im Aufbau mit
mehr als 540 Schülern und Schülerinnen, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
oder
mehr als 670 Schülern und Schülerinnen, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
oder
mehr als 800 Schülern und Schülerinnen, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
oder
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen
oder
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen -
-als Seminarvorstand eines staatlichen Studienseminars für berufliche Schulen -
-am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
-im kommunalen Schulverwaltungsdienst
als Leiter oder Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung, soweit nicht als Stadtdirektor oder Stadtdirektorin in Besoldungsgruppe B 2
oder
als stellvertretender Leiter oder stellvertretende Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung, deren Leiter oder Leiterin in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft ist, wenn an der staatlichen Schulaufsicht beteiligt -
Stadtdirektor, StadtdirektorinStadtdirektor, Stadtdirektorin
-der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 oder B 3 - A 16A 16
-in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern und Einwohnerinnen als Leiter oder Leiterin einer großen bedeutenden Organisationseinheit, der oder die unmittelbar einem kommunalen Wahlbeamten oder einer kommunalen Wahlbeamtin unterstellt ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 - A 16A 16
(Bis zu 30 v.H. der Stellen für diese Ämter in jeder Stadt nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bei unmittelbarer Unterstellung unter einem Oberbürgermeister einer Oberbürgermeisterin oder in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen bei unmittelbarer Unterstellung unter einem oder einer mindestens in Besoldungsgruppe B 3 eingestuften sonstigen kommunalen Wahlbeamten oder sonstigen kommunalen Wahlbeamtin kann eine Amtszulage gewährt werden) A 16 + AZ (190,54)A 16 + AZ (190,54)
Abteilungsdirektor, AbteilungsdirektorinB 2Abteilungsdirektor, AbteilungsdirektorinB 2
-als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Abteilung
bei einer Mittel- oder Oberbehörde
oder
bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter oder Leiterin mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -
-als Vertreter oder Vertreterin des Präsidenten oder der Präsidentin der Autobahndirektion Nordbayern für den Bereich Autobahnen -
Direktor, Direktorin bei der Bayerischen StaatsforstenB 2Direktor, Direktorin bei der Bayerischen StaatsforstenB 2
-als Bereichsleiter oder Bereichsleiterin -
Direktor, Direktorin eines Bezirkskrankenhauses mit mindestens 2.000 Betten, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16B 2Direktor, Direktorin eines BezirkskrankenhausesB 2
Polizeivizepräsident, PolizeivizepräsidentinB 2Polizeivizepräsident, PolizeivizepräsidentinB 2
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Niederbayern -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Oberfranken -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Oberpfalz -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Schwaben Nord -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Unterfranken -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei -
Stadtdirektor, StadtdirektorinB 2Stadtdirektor, StadtdirektorinB 2
-der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 3 -
-der Landeshauptstadt München als Hauptabteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiterin bei den Stadtwerken München, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
-der Städte Augsburg, Erlangen, Fürth, Ingolstadt, Regensburg und Würzburg als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, der oder die unmittelbar dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin unterstellt ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -
Direktor, Direktorin bei der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in BayernB 3Direktor, Direktorin bei der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in BayernB 3
-als Mitglied der Geschäftsleitung -
Direktor, Direktorin bei der VerwaltungsschuleB 3Direktor, Direktorin bei der VerwaltungsschuleB 3
-als hauptamtlicher Vorstand; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -
Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)B 3Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)B 3
-als Gruppenleiter oder Gruppenleiterin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds oder des geschäftsführenden Präsidialmitglieds, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 -
Direktor, Direktorin beim Landesbeauftragten für den DatenschutzB 3Direktor, Direktorin beim Landesbeauftragten für den DatenschutzB 3
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Landesbeauftragten -
Direktor, Direktorin beim Bayerischen Kommunalen PrüfungsverbandB 3Direktor, Direktorin beim Bayerischen Kommunalen PrüfungsverbandB 3
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des geschäftsführenden Direktors oder der geschäftsführenden Direktorin -
Leitender Ministerialrat, Leitende MinisterialrätinB 3Leitender Ministerialrat, Leitende MinisterialrätinB 3
-bei einer obersten Dienstbehörde als Leiter oder Leiterin einer Abteilung -
-bei einer obersten Dienstbehörde als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines Abteilungsleiters oder einer Abteilungsleiterin -
-als Prüfungsgebietsleiter oder Prüfungsgebietsleiterin beim Obersten Rechnungshof -
Leitender Oberstudiendirektor, Leitende OberstudiendirektorinB 3Leitender Oberstudiendirektor, Leitende OberstudiendirektorinB 3
-als Ministerialbeauftragter oder Ministerialbeauftragte für die Berufsoberschulen und die Fachoberschulen -
-als Ministerialbeauftragter oder Ministerialbeauftragte für die Gymnasien -
Leiter, Leiterin der Landesbaudirektion bei der Autobahndirektion NordbayernB 3Leiter, Leiterin der Landesbaudirektion bei der Autobahndirektion NordbayernB 3
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Präsidenten oder der Präsidentin der Autobahndirektion Nordbayern -
Ministerialrat, MinisterialrätinB 3Ministerialrat, MinisterialrätinB 3
-bei einer obersten Dienstbehörde -
Oberbranddirektor, OberbranddirektorinB 3Oberbranddirektor, OberbranddirektorinB 3
-als Leiter oder Leiterin der Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt München -
Oberlandesanwalt, OberlandesanwältinB 3Oberlandesanwalt, OberlandesanwältinB 3
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Generallandesanwalts oder der Generallandesanwältin -
Polizeivizepräsident, PolizeivizepräsidentinB 3Polizeivizepräsident, PolizeivizepräsidentinB 3
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Landeskriminalamts -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Mittelfranken -
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums München -
Regierungsvizepräsident, RegierungsvizepräsidentinB 3Regierungsvizepräsident, RegierungsvizepräsidentinB 3
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin von Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben oder der Oberpfalz
Stadtdirektor, StadtdirektorinB 3Stadtdirektor, StadtdirektorinB 3
-der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, wenn unmittelbar dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin oder einem oder einer mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuften berufsmäßigen Stadtrat oder berufsmäßigen Stadträtin unterstellt, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 -
-der Landeshauptstadt München als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines berufsmäßigen Stadtrats oder einer berufsmäßigen Stadträtin, wenn dieser oder diese mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 -
-der Landeshauptstadt München als Hauptabteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiterin bei den Stadtwerken München, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 -
Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)B 4Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)B 4
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds oder geschäftsführenden Präsidialmitglieds, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
Polizeipräsident, PolizeipräsidentinB 4Polizeipräsident, PolizeipräsidentinB 4
-als Leiter oder Leiterin der Bereitschaftspolizei -
-als Leiter oder Leiterin der Polizeipräsidien Niederbayern, Oberbayern Nord, Oberbayern Süd, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West, Unterfranken -
Regierungsvizepräsident, RegierungsvizepräsidentinB 4Regierungsvizepräsident, RegierungsvizepräsidentinB 4
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin von Oberbayern -
Stadtdirektor, Stadtdirektorin der Landeshauptstadt MünchenB 4Stadtdirektor, Stadtdirektorin der Landeshauptstadt MünchenB 4
-als Leiter oder Leiterin einer unmittelbar dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin unterstellten großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
-als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines berufsmäßigen Stadtrats oder einer berufsmäßigen Stadträtin, wenn dieser oder diese mindestens in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
Polizeipräsident, PolizeipräsidentinB 5Polizeipräsident, PolizeipräsidentinB 5
-als Leiter oder Leiterin des Polizeipräsidiums Mittelfranken -
Ministerialdirigent, MinisterialdirigentinB 6Ministerialdirigent, MinisterialdirigentinB 6
-bei einer obersten Landesbehörde als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin -
-als Landesbeauftragter oder Landesbeauftragte für den Datenschutz -
Polizeipräsident, PolizeipräsidentinB 6Polizeipräsident, PolizeipräsidentinB 6
-als Leiter oder Leiterin des Landeskriminalamts -
-als Leiter oder Leiterin des Polizeipräsidiums München -
Regierungspräsident, RegierungspräsidentinB 7Regierungspräsident, RegierungspräsidentinB 7
-in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben oder der Oberpfalz -
Landespolizeipräsident, LandespolizeipräsidentinB 8Landespolizeipräsident, LandespolizeipräsidentinB 8
-als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Staatsministerium des Innern -
Ministerialdirektor, MinisterialdirektorinB 9Ministerialdirektor, MinisterialdirektorinB 9
-als Direktor, Direktorin des Landtagsamts -
-als leitender Beamter oder leitende Beamtin der Staatskanzlei -
-als leitender Beamter oder leitende Beamtin eines Staatsministeriums oder bei einem Mitglied der Staatsregierung, dem nach Art. 50 Satz 1 der Verfassung eine Sonderaufgabe zugewiesen ist -
Professor, ProfessorinW 2Professor, ProfessorinW 2
-an einer Fachhochschule -
Professor, ProfessorinW 3Professor, ProfessorinW 3
-an einer Fachhochschule -
Oberstaatsanwalt, OberstaatsanwältinOberstaatsanwalt, Oberstaatsanwältin
-als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht - (als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines Leitenden Oberstaatsanwalts oder einer Leitenden Oberstaatsanwältin der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4) R 2
R 2 + AZ (188,36)
R 2
R 2 + AZ (188,36)
-als Dezernent oder Dezernentin bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht - R 2R 2
Richter, Richterin am AmtsgerichtR 2Richter, Richterin am AmtsgerichtR 2
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines Direktors oder einer Direktorin -
-als weiterer aufsichtführender Richter oder weitere aufsichtführende Richterin -
Richter, Richterin am ArbeitsgerichtR 2Richter, Richterin am ArbeitsgerichtR 2
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines Direktors oder einer Direktorin -
-als weiterer aufsichtführender Richter oder weitere aufsichtführende Richterin -
Richter, Richterin am SozialgerichtR 2Richter, Richterin am SozialgerichtR 2
-als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines Direktors oder einer Direktorin -
-als weiterer aufsichtführender Richter oder weitere aufsichtführende Richterin -
Leitender Oberstaatsanwalt, Leitende OberstaatsanwältinR 3Leitender Oberstaatsanwalt, Leitende OberstaatsanwältinR 3
-als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht -
-als Leiter oder Leiterin einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht-
Leitender Oberstaatsanwalt, Leitende OberstaatsanwältinR 4Leitender Oberstaatsanwalt, Leitende OberstaatsanwältinR 4
-als Leiter oder Leiterin einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht -
Generalstaatsanwalt, GeneralstaatsanwältinR 6Generalstaatsanwalt, GeneralstaatsanwältinR 6
-als Leiter oder Leiterin einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht -