§ 52 SWG - Anforderungen an Abwassereinleitungen
(zu § 7a WHG)

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Entsprechen Einleitungen von Abwasser nicht den Anforderungen im Sinne § 7a Abs. 1 WHG, so ist durch Benutzungsbedingungen und Auflagen (§§ 4 und 5 WHG, § 13 dieses Gesetzes), durch Widerruf, Beschränkung oder Aufhebung der Erlaubnis (§ 7 Abs. 1 WHG, § 15 Abs. 2 dieses Gesetzes), durch Widerruf des Rechts oder der Befugnis (§ 12 und § 15 Abs. 4 WHG), durch nachträgliche Auflagen in der Genehmigung im Sinne § 48 dieses Gesetzes oder durch Einzelanordnungen durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sicherzustellen, dass innerhalb einer angemessenen Frist die Maßnahmen durchgeführt werden, die erforderlich sind, um die Schadstofffracht des Abwassers so gering zu halten, wie dies bei Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.