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  • ab 24.07.2002 (aktuelle Fassung)

§ 4 VBD - Bekanntgabe

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD)
Amtliche Abkürzung
VBD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-9-2-2

Die Dokumente sollen den Berechtigten, soweit möglich, gleichzeitig mit der Bekanntgabe auch in der für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.