§ 3 JuZuV - Bereitschaftsdienst

Bibliographie

Titel
Justizzuständigkeitsverordnung (JuZuV)
Amtliche Abkürzung
JuZuV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
210-102

(1) Für die Amtsgerichte Rüdesheim am Rhein und Wiesbaden wird ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan aufgestellt.

(2) Für die Amtsgerichte Fulda und Hünfeld nimmt das Amtsgericht Fulda die Geschäfte des Bereitschaftsdienstes wahr.