§ 4 BildUrlG - Verbot der Benachteiligung
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BildUrlG,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 223-i-1
Arbeitnehmer dürfen wegen Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs nicht benachteiligt werden.