§ 5 SWG - Bisheriges Eigentum
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Wassergesetz (SWG)
- Amtliche Abkürzung
- SWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Soweit bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes das Eigentum an Gewässern zweiter und dritter Ordnung nicht den Eigentümern der Ufergrundstücke zusteht, bleibt es aufrechterhalten.