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Anlage 6 RSAV - Koronare Herzkrankheit - Dokumentation

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV)
Amtliche Abkürzung
RSAV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-5-12

Anlage 6
(zu §§ 28b bis 28g)

Lfd.
Nr.
DokumentationsparameterAusprägung
Anamnese- und Befunddaten
1Angina pectorisTypisch/Atypisch/Nein
2Serum-Elektrolyte (1)(2)Bestimmt/Nicht bestimmt
Relevante Ereignisse
3Akutes Koronarsyndrom (3)Herzinfarkt/Andere Form des akuten Koronarsyndroms/Nein
4Diagnostische und/oder koronartherapeutische Intervention (3)Koronarangiographie/Koronartherapeutische Intervention (4) /Keine
5Stationäre notfallmäßige Behandlung wegen KHK seit der letzten Dokumentation (5)(6)Anzahl
Medikamente
6ThrombozytenaggregationshemmerJa/Nein/Kontraindikation
7BetablockerJa/Nein/Kontraindikation
8ACE-HemmerJa/Nein/Kontraindikation (7)
9HMG-CoA-Reduktase-HemmerJa/Nein/Kontraindikation
10Sonstige Medikation (8)(9)Ja/Nein
Schulung
11Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation)Diabetes-Schulung/Hypertonie-Schulung/Keine
12Empfohlene Schulung(en) wahrgenommenJa/Nein/War aktuell nicht möglich/Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen
Behandlungsplanung
13KHK-bezogene Über- bzw. Einweisung veranlasst (5)Ja/Nein
14Regelmäßige Gewichtskontrolle empfohlen? (2)Ja/Nein/Nicht erforderlich

Natrium und Kalium im Serum.

Nur bei Modul Chronische Herzinsuffizienz.

Hinweis für die Ausfüllanleitung: Bei der erstmaligen Dokumentation sind bereits stattgehabte Ereignisse zu dokumentieren, bei der zweiten und allen folgenden Dokumentationen sind neu aufgetretene Ereignisse zu dokumentieren.

PTCA oder Bypass-Operation.

Einschließlich Herzinsuffizienz.

Hinweis für die Ausfüllanleitung: Die Angaben sind erst bei der zweiten und allen folgenden Dokumentationen zu machen.

Gilt auch für ACE-Hemmer-Husten.

Medikamente zur Behandlung der KHK, einer Herzinsuffizienz oder eines arteriellen Hypertonus.

Hinweis für die Ausfüllanleitung: In der Ausfüllanleitung soll auf die nachrangige Medikation gemäß RSAV-Text hingewiesen werden.