§ 8 GOrgG - Geschäftsjahr
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes
- Amtliche Abkürzung
- GOrgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 300-2
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.