§ 2265 BGB - Errichtung durch Ehegatten
Bibliographie
- Titel
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Amtliche Abkürzung
- BGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 400-2
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.