§ 4 KErzG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die religiöse Kindererziehung
- Redaktionelle Abkürzung
- KErzG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 404-9
Verträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung.
Verträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung.