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  • ab 31.12.1963 (aktuelle Fassung)

§ 4 KErzG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Redaktionelle Abkürzung
KErzG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
404-9

Verträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung.