§ 48 SSpG - Verwaltungsrat der Bank
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG) Gesetz Nr. 807
- Amtliche Abkürzung
- SSpG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
Wird auf Grund dieses Gesetzes vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Verwaltungsrats der Bank die Mitgliederzahl des Verwaltungsrats erhöht, bleiben die bei der Wahl am 26. März 1992 gemäß § 35 Abs. 4 Satz 2 gewählten Mitglieder im Amt. Weiteres Verwaltungsratsmitglied wird durch Nachrücken diejenige Person, die bei dieser Wahl als Ersatzmitglied die meisten Stimmen erhalten hat.