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§ 48 SSpG - Verwaltungsrat der Bank

Bibliographie

Titel
Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG) Gesetz Nr. 807
Amtliche Abkürzung
SSpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Wird auf Grund dieses Gesetzes vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Verwaltungsrats der Bank die Mitgliederzahl des Verwaltungsrats erhöht, bleiben die bei der Wahl am 26. März 1992 gemäß § 35 Abs. 4 Satz 2 gewählten Mitglieder im Amt. Weiteres Verwaltungsratsmitglied wird durch Nachrücken diejenige Person, die bei dieser Wahl als Ersatzmitglied die meisten Stimmen erhalten hat.