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§ 3 PStSAG

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
PStSAG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2005

Der Parlamentarische Staatssekretär hat vor dem Ministerpräsidenten einen Eid entsprechend Artikel 53 der Landesverfassung zu leisten.