Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO)
Amtliche Abkürzung
HmbLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2030-1-1

Vom 22. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 511)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2023 (HmbGVBl. S. 297)

Auf Grund von § 25 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405) wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Grundsätze2
Ordnung der Laufbahnen3
Zweiter Teil
Befähigungserwerb und berufliche Entwicklung
Befähigung, Erwerb der Befähigung4
Probezeit5
Beförderung6
Laufbahnwechsel7
Regelaufstieg8
Aufstieg durch Erfüllen der Voraussetzungen für die Einstellung in ein Amt der Laufbahngruppe 28a
Nachteilsausgleich9
Dritter Teil
Berufszugang
Bildungsvoraussetzungen10
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung11
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung in der Laufbahngruppe 112
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung in der Laufbahngruppe 213
Berufs- oder Hochschulausbildung und hauptberufliche Tätigkeit14
Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierender Bildungs- oder Studiengang15
Vierter Teil
Ausnahmen
Ausnahmen der obersten Dienstbehörde16
Fünfter Teil
Schlussbestimmungen
Überleitung der Beamtinnen und Beamten in die neuen Laufbahnen17
Übergangsbestimmungen für Aufstieg und Vorbereitungsdienst18
Fortgeltung von Vorschriften19
Inkrafttreten20
Anlagen
ÜberleitungsübersichtAnlage