Anlage 1a KWO

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2021-1-1

(zu § 11a Abs. 3 Satz 1)

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für nicht meldepflichtige wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bitte
-füllen Sie den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift aus,
-beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern (),
-das Zutreffende ankreuzen |x|
(1)Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung1(2)Antrag gemäß § 11a der Kommunalwahlordnung (KWO) auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
...........................................
......................................................................................2
...........................................am ..........................................
Familienname - ggf. auch Geburtsname - Vornamen

Tag der Geburt
Tag
|
|
Monat
|
|
Jahr
|    |    |
|    |    |

Geburtsort
(3)Ich bin im Besitz eines
Ausweis-Nummer
|_|
gültigen Identitätsausweises
ausgestellt am:
von (ausstellende Behörde)
|_|
Reisepasses
zuletzt verlängert am:
von (ausstellende Behörde)
(4)Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt hingewiesen3, versichere ich an Eides statt:
(5)Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union:
(6)Meine derzeitige Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland, die ich auch am Wahltag innehaben werde, befindet sich in (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort):
....................................................................................
....................................................................................
Am Wahltag werde ich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ununterbrochen meine Hauptwohnung innegehabt haben.
(7)Mir ist bekannt, dass sich nach § 107b des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und dass sich nach § 107a des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer unbefugt wählt oder dies versucht4.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung1 diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Staatsangehörige/Staatsangehöriger1 eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein sollte oder in der Gemeinde keine Hauptwohnung mehr innehaben sollte.
Ort, Datum
____________________________________________________________________________
Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers1 (Vor- und Familienname)
____________________
1Nicht Zutreffendes streichen.
2Zutreffende Kommunalwahl eintragen.
3Wer vor der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung eine Versicherung an Eides statt falsch abgibt, kann nach §§ 156 und 163 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
4Wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, kann nach § 107b des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft werden; wer unbefugt wählt oder dies versucht, kann nach § 107a des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Wird von der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung ausgefüllt
Muster für amtliche Vermerke
1Zuständigkeit der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung|_| Ja
|_| Nein
(Begründung)
(Ort, Datum)
Im Auftrag (Unterschrift der/des Beauftragten der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung)
2Antragseingang am
(Datum)
37. Tag vor der Wahl bis 12 UhrAntragseingang
= ............................1|_| verspätet|_| rechtzeitig
3Status als nicht meldepflichtige(r) Staatsangehörige(r) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nachgewiesen|_| nein|_| ja
418. Lebensjahr am Wahltag vollendet|_| nein|_| ja
5Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
Mindestens dreimonatige ununterbrochene Innehabung einer Hauptwohnung in der Gemeinde
|_| nein|_| ja
6Wahlausschlussgrund gemäß § 2 KWG|_| vorhanden|_| nicht vorhanden
7Erledigung des Antrags

|_| Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bezeichnung des Stimmbezirks

|_| Erteilung des Wahlscheins
Wahlscheinnummer
|_| Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis
|_| Zurückweisung (s. Anlage)
_______________________
1Datum des 37. Tages vor der Wahl eintragen.
Merkblatt
zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für nicht meldepflichtige wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Wortlaut des § 23 des Meldegesetzes:
"§ 23
Befreiung von der Meldepflicht
Von der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2 sind befreit
1.Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben;
2.Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.
Die Befreiung von der Meldepflicht nach Satz 1 Nr. 1 tritt nur ein, wenn die Gegenseitigkeit besteht."
Antragsberechtigt sind nur wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht gleichzeitig Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung innehaben.
(1)Der Antrag ist bei der für die Hauptwohnung zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu stellen.
(2)Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an den Kommunalwahlen grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Gemeinde in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Nicht meldepflichtige wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Hauptwohnung in der Gemeinde werden, falls sie in dieser Gemeinde nicht gemeldet sind, nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in der Gemeinde haben.
Für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 37. Tag vor der Wahl bis 12 Uhr bei der zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden.
(3)Angaben nur für ein Dokument erforderlich.
(4)Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung der Antragstellerin oder des Antragstellers für die Kommunalwahl nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltag fortfällt oder am Wahltag nicht vorliegt, muss der Antrag zurückgenommen werden.
(5)Außer der Bundesrepublik Deutschland sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Osterreich, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich. Darüber hinaus werden ab 1. Mai 2004 folgende Staaten Mitglied der Europäischen Union: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
(6)Angabe der Hauptwohnung, die die Antragstellerin oder der Antragsteller auch am Wahltag innehat.
(7)Mit der Unterschrift versichert die Antragstellerin oder der Antragsteller die Richtigkeit ihrer oder seiner Angaben. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland als Wohnsitzland.