Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2019 *)
Bibliographie
- Titel
- Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2019
- Redaktionelle Abkürzung
- HessAbgG-Ent2019,HE
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Vom 18. Juni 2019 (GVBl. S. 178)
Aufgrund von § 5 Abs. 3 Satz 4 und § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Satz 6 und § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Satz 4 des Hessischen Abgeordnetengesetzes (HessAbgG) vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Beschluss in der Plenarsitzung vom 17. Juni 2019, wird Folgen des veröffentlicht:
Zu FFN 12-11