§ 84 BBiG - Ziele der Berufsbildungsforschung
Bibliographie
- Titel
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Amtliche Abkürzung
- BBiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 806-22
Die Berufsbildungsforschung soll
- 1.Grundlagen der Berufsbildung klären,
- 2.inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
- 3.Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
- 4.Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
- 5.Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.