Anlage 8 KWO

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2021-1-1

(zu § 23 Abs. 2 Satz 2 und § 74 Abs. 1 Satz 3)

Bekanntmachung der Wahlleiterin/des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl der Ortsbeiräte - des Gemeinderats sowie für die Wahl
der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters1
Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin/des Landrats1 vom _______ über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am _______ stattfindenden Wahl des Gemeinderats in
_______________________________________________________________________________________
sind _______ Ratsmitglieder zu wählen.
Bei der am _______ stattfindenden Wahl der Ortsbeiräte2 sind
im Ortsbezirk ___________________________________________ _______ Ortsbeiratsmitglieder
im Ortsbezirk ___________________________________________ _______ Ortsbeiratsmitglieder
im Ortsbezirk ___________________________________________ _______ Ortsbeiratsmitglieder
usw.2, 3      ___________________________________________ _______
zu wählen.
II.4
Die Gemeinde ist für die Wahl des Gemeinderats in _______ Wahlbereiche eingeteilt.
Der Ortsbezirk __________________________ ist für die Wahl des Ortsbeirats in _______ Wahlbereiche eingeteilt2.
Der Ortsbezirk __________________________ ist ... usw.2, 3
Die Abgrenzung der Wahlbereiche ergibt sich aus der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
III.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens _______5 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu drei Mal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens _______6 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks __________________________ dürfen höchstens _______7 Bewerberinnen und Bewerber,
in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks __________________________ usw.3,
für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden2. Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu drei Mal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens _______6 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks __________________________ wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).2, 3
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
IV.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
V.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher2 sind bei der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter1
in ________________________________________________________________
oder bei der Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung1
in ________________________________________________________________ einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind bei der Wahlleiterin/dem Wahlleiter1 für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
in ________________________________________________________________
oder bei der Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung1
in ________________________________________________________________ einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem _____________8, 18 Uhr,
ab.
VI.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter1 gegenüber spätestens
am Freitag, dem _____________9, 18 Uhr,
schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
__________________________, den __________________
__________________________________________________
(Wahlleiterin/Wahlleiter1)            
Anlage zur Bekanntmachung4
Beschluss des Gemeinderats vom _______ über die Einteilung der Gemeinde in Wahlbereiche hier anfügen.
______________________
1Nicht Zutreffendes streichen.
2Entfällt, wenn Ortsbezirke nicht gebildet sind.
3Für weitere Ortsbezirke sind die entsprechenden Angaben aufzuführen.
4Entfällt, wenn Wahlbereiche nicht gebildet sind.
5Das Zweifache der Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder einsetzen (§ 29 Abs. 2 GemO, § 15 Abs. 3 Satz 1 KWG).
6Unterschriftenmindestzahl gemäß § 16 Abs. 2 KWG einsetzen.
7Das Zweifache der Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder einsetzen (§ 75 Abs. 3 GemO, § 15 Abs. 3 Satz 1 und § 53 KWG).
8Datum des 41. Tages vor der Wahl einsetzen.
9Datum des 23. Tages vor der Wahl einsetzen.