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§ 16 RennwLottDV - Bemessungsgrundlage

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Rennwett- und Lotteriegesetz- Durchführungsverordnung - RennwLottDV)
Amtliche Abkürzung
RennwLottDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-14-1

Der geleistete Wetteinsatz nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes umfasst nicht Wettboni, die dem Wettenden zur Verfügung gestellt werden, aber nicht ausbezahlt, sondern nur verspielt werden können.