Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW)

Bibliographie

Titel
Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW)
Amtliche Abkürzung
LZG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2010

Vom 7. März 2006 (GV. NRW. S. 94)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich und Erfordernis der Zustellung1
Allgemeines2
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde3
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben4
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung5
Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste5a
Zustellung an gesetzliche Vertreter6
Zustellung an Bevollmächtigte7
Heilung von Zustellungsmängeln8
Zustellung im Ausland9
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung10
Zustellung an Beamte, Ruhestandsbeamte und sonstige Versorgungsberechtigte11
Inkrafttreten12