§ 26a StVG - Bußgeldkatalog
Bibliographie
- Titel
- Straßenverkehrsgesetz
- Amtliche Abkürzung
- StVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 9231-1
1Der Bundesminister für Verkehr erläßt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über Regelsätze für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24 und 24a sowie über die Anordnung des Fahrverbots nach § 25 (Bußgeldkatalog). 2Die Vorschriften bestimmen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, in welchen Fällen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Geldbuße festgesetzt und für welche Dauer das Fahrverbot angeordnet werden soll.