Versionsverlauf


§ 32 PatAnwO - Veröffentlichung der Eintragungen

Bibliographie

Titel
Patentanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
PatAnwO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
424-5-1

Die Eintragungen und die Löschungen in der Liste der Patentanwälte werden von dem Präsidenten des Patentamts im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen bekannt gemacht.