§ 4a OVP - Sonderregelung für Einstellungsanträge

Bibliographie

Titel
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
Amtliche Abkürzung
OVP
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Abweichend von § 4 Absatz 3 können bei Fristen, die sich auf den Einstellungstermin 1. Mai 2022 beziehen, Unterlagen in Einzelfällen auch nach Fristablauf vorgelegt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Verzögerungen wegen des auf Grund der Covid-19-Pandemie eingeschränkten Betriebes von Einrichtungen und Verwaltungen nicht zu vertreten hat. Die fehlenden Unterlagen sind unverzüglich nach Dienstantritt nachzureichen. § 4 Absatz 3 Satz 3 und Satz 4 bleiben unberührt.