Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
Amtliche Abkürzung
BayWaldG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
7902-1-L

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 (GVBl S. 313) (1)

Zuletzt geändert durch § 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236)

Inhaltsübersicht(2)Artikel
Erster Teil
Gesetzeszweck, Begriffsbestimmungen
Gesetzeszweck1
Wald2
Waldeigentümer, Waldbesitzer3
Weitere Begriffsbestimmungen4
Zweiter Teil
Schutz des Waldes
Abschnitt I
Sicherung der Waldfunktionen
Grundsätze der forstlichen Fachplanung5
Waldfunktionspläne6
Sicherung der Funktionen des Waldes7
Waldverzeichnis, Waldinventur8
Abschnitt II
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes
Erhaltung des Waldes9
Schutzwald10
Bannwald11
Erholungswald12
Naturwaldreservate und Naturwaldflächen12a
Betreten des Waldes13
Bewirtschaftung des Waldes14
Wiederaufforstung15
Erstaufforstung16
Geltungsdauer der Erlaubnisse16a
Feuergefahr17
Abschnitt III
Ergänzende Vorschriften über die Bewirtschaftung des Staats- und Körperschaftswaldes
Staatswald18
Körperschaftswald19
Dritter Teil
Förderung und Entschädigung
Förderung20
Beihilfen Waldbrandschäden21
Sonstige Beihilfen22
Ausgleichszahlungen23
Entschädigungen24
Bericht der Staatsregierung25
Vierter Teil
Aufsicht, Organisation, Forstschutz
Abschnitt I
Aufsicht, Organisation
Forstaufsicht26
Forstbehörden27
Aufgaben der Forstbehörden28
Durchführung der Forstaufsicht29
(aufgehoben)30
(aufgehoben)31
Abschnitt II
Forstschutz
Zuständigkeit für den Forstschutz32
Inhalt des Forstschutzes33
Zuständigkeit der Forstschutzbeauftragten34
Rechte und Pflichten der Forstschutzbeauftragten35
Bestätigung der Forstschutzbeauftragten36
Fünfter Teil
Verfahrensvorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften
Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen37
Verfahren zur Erklärung von Wald zu Bannwald oder Erholungswald38
Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsakten39
Umweltverträglichkeitsprüfung39a
Zuständigkeiten im Rechtsbereich der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse40
Durchführung von Maßnahmen41
Antragstellung42
Verfahrensbeteiligung in besonderen Fällen43
Kostenfreiheit44
Verfahrensvorschriften für Forstordnungswidrigkeiten45
Abschnitt II
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten46
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Nationalparke und Naturschutzgebiete47
Belange der Landesverteidigung48
Verweisung auf aufgehobene Vorschriften49
(aufgehoben)50
(aufgehoben)51
In-Kraft-Treten52

(1) Red. Anm.:

Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Waldgesetzes für Bayern vom 9. Mai 2005 (GVBl S. 146) werden am 1. Juli 2005 bereits eingeleitete Verfahren auch nach In-Kraft-Treten der Zuständigkeitsänderungen von den bis dahin zuständigen Behörden fortgeführt.

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst