§ 9 ThürBG - Grundsatz
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2030-2
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Abordnungen und Versetzungen zwischen den und innerhalb der in § 1 genannten Dienstherrn sowie für Körperschaftsumbildungen innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.