Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen
(Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD)
Amtliche Abkürzung
FHGöD
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Vom 29. Mai 1984 (GV. NRW. S. 303)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 814)

Inhaltsübersicht§§
Geltungsbereich1
Erster Abschnitt
Rechtsstellung und Aufgaben der Fachhochschulen
Rechtsstellung2
Aufgaben3
Entwicklung4
Freiheit von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium5
Zweiter Abschnitt
Mitgliedschaft und Mitwirkung
Mitglieder und Angehörige6
Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen7
Dritter Abschnitt
Aufbau und Organisation der Fachhochschulen
1.
Organe
Organe8
Leiter der Fachhochschule9
Aufgaben des Senats10
Mitglieder des Senats11
Fachbereiche und Fachbereichsräte12
Aufgaben des Fachbereichsrates13
Mitglieder und Sprecher des Fachbereichsrates14
Wahlen15
Allgemeine Verfahrensgrundsätze in Angelegenheiten des
Senats und der Fachbereichsräte16
2.
Abteilungen
Abteilungen, Abteilungsleiter17
3.
Belange der Frauen
Gleichstellungsbeauftragte17a
4.
Institute
Institute an der Fachhochschule17b
Vierter Abschnitt
Das Hochschulpersonal
Grundsatz18
Berufungsverfahren19
Dozenten20
Lehrbeauftragte21
Fünfter Abschnitt
Studenten, Studium und Prüfung, Hochschulgrad
Zugang zum Studium und Zuordnungen zu den Abteilungen22
Studenten mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen23
Vorzeitiges Ausscheiden24
Gasthörer24a
Sprecher der Studenten25
Studienordnung, Prüfungen26
Hochschulgrad27
Sechster Abschnitt
Beiräte, Aufsicht
Beiräte28
Aufsicht29
Genehmigungen30
Siebter Abschnitt
Übergangsbestimmungen
(gestrichen)31
(gestrichen)32
Satzungen und Ordnungen33
Polizeivollzugsbeamte33a
Achter Abschnitt
Schlussbestimmungen
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes34
Nachträgliche Verleihung eines Diplomgrades35
Änderung von Gesetzen36
In-Kraft-Treten37