§ 1a HZulG LSA - Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- HZulG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2211.21
(1) Dem am 12. März 1992 abgeschlossenen Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen (im Folgenden: Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird in der Anlage 2 veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.