§ 7 NatSchG LSA - Vertragliche Vereinbarungen (1)
Bibliographie
- Titel
- Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- NatSchG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 791.12
Bei den Maßnahmen zur Durchführung des Naturschutzrechtes haben Verträge und die Teilnahme an öffentlichen Programmen Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen, soweit der beabsichtigte Zweck auf diese Weise mit angemessenem Aufwand erreicht werden kann. Die sonstigen Befugnisse der Naturschutzbehörden nach diesem Gesetz bleiben hiervon unberührt.
Außer Kraft am 17. Dezember 2010 durch § 39 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569). Zur weiteren Anwendung s. § 37 Absatz 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569).