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  • ab 30.07.2004 (außer Kraft)

§ 7 NatSchG LSA - Vertragliche Vereinbarungen (1)

Bibliographie

Titel
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA)
Amtliche Abkürzung
NatSchG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
791.12

Bei den Maßnahmen zur Durchführung des Naturschutzrechtes haben Verträge und die Teilnahme an öffentlichen Programmen Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen, soweit der beabsichtigte Zweck auf diese Weise mit angemessenem Aufwand erreicht werden kann. Die sonstigen Befugnisse der Naturschutzbehörden nach diesem Gesetz bleiben hiervon unberührt.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 17. Dezember 2010 durch § 39 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569). Zur weiteren Anwendung s. § 37 Absatz 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569).