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§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Bibliographie

Titel
Strafgesetzbuch (StGB) 
Amtliche Abkürzung
StGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
450-2

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.