§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit
Bibliographie
- Titel
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Amtliche Abkürzung
- BGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 400-2
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.