§ 82 POG - Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Landespolizeischule

Bibliographie

Titel
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
Amtliche Abkürzung
POG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2012-1

Der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und die Landespolizeischule sind für die Aus- und Fortbildung der Polizei zuständig, soweit diese Aufgaben nicht durch den Minister des Innern und für Sport der Bereitschaftspolizei zugewiesen werden.