§ 8 StVZustV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
- Redaktionelle Abkürzung
- StVZustV,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 92
Für Maßnahmen zur Einhaltung des § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung in Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten sind die örtlichen Ordnungsbehörden dieser Städte zuständig.