Anlage 1.6.2.3 RVG - Unterabschnitt 3
Gerichtliches Verfahren

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Amtliche Abkürzung
RVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
368-3
Erster Rechtszug
Vorbemerkung 6.2.3:
Die nachfolgenden Gebühren entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert.
6203Verfahrensgebühr40,00 bis 270,00 EUR124,00 EUR
6204Terminsgebühr je Verhandlungstag70,00 bis 470,00 EUR216,00 EUR
6205Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6204
108,00 EUR
6206Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6204
216,00 EUR
Zweiter Rechtszug
6207Verfahrensgebühr70,00 bis 470,00 EUR216,00 EUR
6208Terminsgebühr je Verhandlungstag70,00 bis 470,00 EUR216,00 EUR
6209Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6208
108,00 EUR
6210Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6208

216,00 EUR
Dritter Rechtszug
6211Verfahrensgebühr100,00 bis 930,00 EUR412,00 EUR
6212Terminsgebühr je Verhandlungstag100,00 bis 470,00 EUR228,00 EUR
6213Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6212
114,00 EUR
6214Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6212
228,00 EUR
6215Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision60,00 bis 930,00 EUR396,00 EUR