§ 147 HochSchG - Änderung der Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung
Bibliographie
- Titel
- Hochschulgesetz (HochSchG)
- Amtliche Abkürzung
- HochSchG
- Normtyp
- Versicherungsbedingung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 223-41
Die Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung vom 24. August 2004 (GVBl. S. 416), geändert durch Verordnung vom 6. Juli 2016 (GVBl. S. 289), BS 223-41-27, wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 7 Abs. 3 werden die Worte "von der Präsidentin oder vom Präsidenten" durch die Worte "von dem Präsidium" ersetzt.
- 2.
§ 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
In Satz 1 werden die Worte "die Präsidentin oder der Präsident" durch die Worte "das Präsidium" ersetzt.
- b)
In Satz 3 werden die Worte "Die Präsidentin oder der Präsident" durch die Worte "Das Präsidium" ersetzt.