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  • ab 07.10.2020 (aktuelle Fassung)

§ 147 HochSchG - Änderung der Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung

Bibliographie

Titel
Hochschulgesetz (HochSchG)
Amtliche Abkürzung
HochSchG
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
223-41

Die Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung vom 24. August 2004 (GVBl. S. 416), geändert durch Verordnung vom 6. Juli 2016 (GVBl. S. 289), BS 223-41-27, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 7 Abs. 3 werden die Worte "von der Präsidentin oder vom Präsidenten" durch die Worte "von dem Präsidium" ersetzt.

  2. 2.

    § 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 1 werden die Worte "die Präsidentin oder der Präsident" durch die Worte "das Präsidium" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 werden die Worte "Die Präsidentin oder der Präsident" durch die Worte "Das Präsidium" ersetzt.