§ 3 BBankG - Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Deutsche Bundesbank
- Redaktionelle Abkürzung
- BBankG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7620-1
Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr.