Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Verfassungsschutzgesetz - SächsVSG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz - SächsVSG)
Amtliche Abkürzung
SächsVSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
12-1

Vom 16. Oktober 1992 (SächsGVBl. S. 459)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 2006 (SächsGVBl. S. 129)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes
Organisation, Zuständigkeit1
Aufgaben2
Begriffsbestimmungen3
Allgemeine Befugnisse4
Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel5
Besondere Befugnisse5a
Zweiter Abschnitt
Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten6
Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten7
Löschung von nach § 5a erhobenen personenbezogenen Daten7a
Errichtungsanordnung8
Auskunft an Betroffene9
Dritter Abschnitt
Übermittlungsvorschriften
Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen10
Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen11
Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen11a
Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz12
Übermittlung von nach § 5a erhobenen personenbezogenen Daten12a
Übermittlungsverbote13
Besondere Pflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz14
Unterrichtung der Öffentlichkeit15
Vierter Abschnitt
Parlamentarische Kontrolle, Einschränkung von Grundrechten
Parlamentarische Kontrollkommission16
Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission17
Einschränkung von Grundrechten18
Fünfter Abschnitt
Schlussbestimmung
In-Kraft-Treten19