Versionsverlauf

§ 14e UVPG - Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Amtliche Abkürzung
UVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-20

Unbeschadet der §§ 14o und 19a finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die Strategische Umweltprüfung nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weiter gehenden Anforderungen bleiben unberührt.