Versionsverlauf


  • ab 01.01.2002 (aktuelle Fassung)

§ 34 WpÜG - Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3

Bibliographie

Titel
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Amtliche Abkürzung
WpÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-7

Für Übernahmeangebote gelten die Vorschriften des Abschnitts 3, soweit sich aus den vorstehenden Vorschriften nichts Anderes ergibt.