§ 231 FamFG - Unterhaltssachen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Amtliche Abkürzung
- FamFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 315-24
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
- 1.
die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
- 2.
die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder
- 3.
die Ansprüche nach
- a)
- b)
betreffen.
(2) 1Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. 2Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.