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§ 231 FamFG - Unterhaltssachen

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Amtliche Abkürzung
FamFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
315-24

(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die

  1. 1.

    die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,

  2. 2.

    die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder

  3. 3.

betreffen.

(2) 1Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. 2Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.